Univ.-Prof. Dr. Michael Bertl
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie | Qualifizierter Wahlkieferorthopäde
Unser Angebot
Festsitzende Zahnspangen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Festsitzende Zahnspangen erlauben eine optimale Kontrolle über die geplanten Zahnbewegungen. Deshalb sind sie der “Goldstandard” der kieferorthopädischen Behandlungsmethoden. Moderne Bracketsysteme zeichnen sich durch einen großen Patientenkomfort sowie schonende und kontinuierliche Zahnbewegungen aus. Durch den Einsatz von keramischen (weißen) Brackets kann auch den ästhetischen Ansprüchen von Patientinnen und Patienten entsprochen werden.
Alignertherapie (Schienentherapie)
Aligner sind durchsichtige Schienen, die bei korrekter Anwendung eine Vielzahl von Zahnfehlstellungen korrigieren können. Diese kaum sichtbare, herausnehmbare Behandlungsvariante erlaubt außerdem eine optimale Reinigung der Zähne. Komplexere Fehlstellungen können oft auch durch die Kombination von Alignern und herkömmlichen Brackets korrigiert werden.
Frühbehandlungen (interzeptive Behandlungen)
Ausgewählte Fehlstellungen, wie z.B. der Kreuzbiss, sollten bei Kindern bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt korrigiert werden. Ein erster Besuch beim Kieferorthopäden empfiehlt sich daher im Alter von 5 bis 6 Jahren.
Präprothetische Kieferorthopädie
Geplanter Zahnersatz in Form von Brücken, Prothesen oder Implantaten kann durch die optimale Stellung der Nachbarzähne erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht werden. Oft ist hierfür auch keine Zahnspange auf allen Zähnen, sondern nur in ausgewählten Bereichen notwendig.
Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen
Schwere Kieferfehlstellungen können mitunter nur durch die Kombination von Zahnspange und einem kieferchirurgischen Eingriff korrigiert werden. Wir begleiten Sie bei dieser Therapieform und koordinieren die notwendigen Abläufe mit den Kolleginnen und Kollegen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Der Behandlungsablauf
1. Beratung
Am Beginn jeder kieferorthopädischen Behandlung steht eine umfassende Beratung. Dieses kostenloses Erstgespräch ermöglicht eine gemeinsame Auslotung Ihrer Wüsche und Erwartungen an eine Behandlung. Sie erhalten einen ersten Überblick über die möglichen Behandlungsmethoden und voraussichtlichen Kosten.
2. Planung
Wenn Sie sich für eine Behandlung entscheiden, sind der nächste Schritt die Erstellung von diagnostischen Unterlagen. Dazu gehören gewöhnlich Modelle Ihrer Zähne, ein seitliches Fernröntgen, ein aktuelles Panoramaröntgen und eine umfassende Fotodokumentation. Auf Basis dieser Unterlagen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und mit Ihnen besprochen.
3. Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich in den meisten Fällen über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren. In dieser Zeit müssen Sie regelmäßige Kontrolltermine im Abstand von ca. 5 bis 6 Wochen einplanen.
4. Retention
Am Ende jeder kieferorthopädischen Behandlung sollte ein Gerät zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich entweder um eine herausnehmbare Spange oder Platte, oder um einen Draht, der an der Innenseite der Zähne geklebt wird. Die Kosten und Nachkontrollen dieser Geräte sind in unseren Behandlungskosten enthalten.
Die Kosten
Erstberatung: kostenlos
Frühbehandlung (interzeptive Behandlung): zum Kassentarif
Festsitzende Zahnspange für Kinder und Jugendliche: € 5.900,-
Festsitzende Zahnspange für Erwachsene: € 4.000,- bis € 7.000,-
Alignertherapie (Schienentherapie): € 4.500,- bis € 7.500,-
Kostenrückerstattung im Rahmen der Kassenzahnspange (“Gratiszahnspange”)
Als qualifizierter Wahlkieferorthopäde bieten wir die Leistung der Kassenzahnspange (“Gratiszahnspange”) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit schweren Fehlstellungen (IOTN 4 und 5) an.
Die Österreichische Gesundheitskasse leistet dabei eine Rückerstattung von € 885,60 für Frühbehandlungen (interzeptive Behandlungen) und € 3.562,40 für festsitzende Behandlungen (Tarif 2024). Die Rückerstattung für die festsitzende Behandlung erfolgt in 3 unterschiedlich hohen Teilbeträgen zu Beginn der Behandlung (45%), zu Beginn des zweiten Behandlungsjahres (25%) und am Ende der Behandlung (30%).
Kostenrückerstattung für Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche ohne Anspruch auf die “Gratiszahnspange”
Auch Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche ohne Anspruch auf die “Gratiszahnspange” erhalten in vielen Fällen einen Zuschuss ihres Sozialversicherungsträgers zur kieferorthopädischen Behandlung.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse beträgt dieser Zuschuss für eine festsitzende Zahnspange maximal € 774,90 pro Behandlungsjahr (Tarif 2024).